Rechtsanwalt Ben Schwarz

Kompetenz und Verhandlungsgeschick



ANWALTSTÄTIGKEIT - RECHTSGEBIETE

 

Ben Schwarz absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Rahmen des Erasmus/Sokrates-Programmes absolvierte er ein Studienjahr mit europarechtlichem Schwerpunkt an der Université de Rennes I in Frankreich.
Nach dem Referendariat  im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg begann 2004 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei. Seit dem Jahr 2006 führt Ben Schwarz seine Kanzlei am Marktplatz im mittelfränkischen Georgensgmünd.

Neben der Anwaltstätigkeit unterrichtet Ben Schwarz Pflegekräfte im Bereich der Pflegeausbildung, sowie als Gastdozent/Lehrbeauftragter im Bereich „Recht“ an der Diakoneo Dialog Akademie Neuendettelsau und an der SRH Wilhelm Löhe Hochschule in Fürth.

Seit 12.Oktober 2011 ist Ben Schwarz Bürgermeister der Gemeinde Georgensgmünd.
Nach § 47 BRAO ruht die Zulassung als Rechtsanwalt für den Zeitraum der Tätigkeit als Bürgermeister.
 

 

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Ben Schwarz sind: 

Zivilrecht

Das Zivil- oder Privatrecht regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander. Das Zivilrecht umfasst u.a. folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Kauf- und Gewährleistungsrecht
  • Schadenersatzrecht (z.B. Verkehrsunfallabwicklung)
  • Vertragsrecht


 

Strafrecht

Das Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Rechtsnormen, durch welche bestimmte Handlungen verboten und als Rechtsfolge mit einer Strafe verknüpft werden.

Es hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen innerhalb des Staates zu schützen. Dieser Schutz wird dadurch gewährleistet, dass die Verletzung von wichtigen Werten der Gemeinschaft zu staatlichen Reaktionen führt.

In der anwaltlichen Praxis ist hier die kompetente Beratung und Vertretung bereits bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens z.B. bei Durchsuchung und Vernehmung wichtig. Oft entscheidet sich bereits hier, welchen Verlauf ein Verfahren nimmt.

Gesundheits- und Patientenrecht

Als „Gesundheitsrecht“ werden oft die Rechtsvorschriften im Bereich des Gesundheitswesens beschrieben. Es umfasst das Recht des Gesundheitsschutzes und der Krankheitsbekämpfung, der Heilmittel, Heilberufe, des Apothekenwesens sowie der Gesundheitseinrichtungen und -verwaltung. Auch sozialrechtliche Regelungen sind hier von großer Bedeutung. Das „Patientenrecht“ bezeichnet die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Heilberufen im Rahmen einer Heilbehandlung.

Diese beinhaltet folgende Fragestellungen:

  • (Arzt-)Haftungsrecht
  • Betreuungs- und Unterbringungsrecht
  • Heimrecht
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht